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Für alle Steuerzahler wichtig sind sicherlich die beiden Erlasse zur Umsetzung des neuen Erbschaftsteuergesetzes. Eine Übersicht zu den wichtigsten Punkten – insbesondere zu den Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie zur neu eingeführten Steuerbefreiung für die Übertragung eines selbstgenutzten Familienheimes – finden Sie in diesem e-DIALOG Steuer.
Beachtenswert für Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften ist der Beschluss des FG Köln bezüglich der Betriebsprüfungen bei Großbetrieben im Jahresrhythmus. Nach Ansicht des FG Köln ist die Anordnung von Betriebsprüfungen im Jahrestakt gegen den Willen des Steuerpflichtigen rechtswidrig.
Für Bilanzierende wichtig ist eine erneute Entscheidung des BFH zur Teilwertabschreibung bei abnutzbarem Anlagevermögen. Hierbei hat der BFH erneut eine Teilwertabschreibung verneint, obwohl das Wirtschaftsgut fünf Jahre später zu diesem Wert veräußert wurde. Nach Ansicht des BFH handelt es sich bei der Teilwertabschreibungseinschränkung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG um eine typisierende Regelung.
Interessant für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften ist ein Urteil des BFH, wonach bei fehlenden Einnahmen aus dieser Beteiligung das sog. Halbabzugsverbot bei einem Auflösungsverlust nicht anzuwenden ist. Folglich ist in diesen Fällen der steuerliche Verlust aus der Liquidation der Beteiligung in voller Höhe abzugsfähig.
Für Kapitalgesellschaften von Bedeutung ist der nun veröffentlichte Entwurf eines BMF-Schreibens zur Funktionsverlagerungsverordnung. Dieser enthält neben Ausführungen zu Regelungsziel und Regelungsrahmen, detaillierte Begriffsdefinitionen der Verordnung, Fragen zur Ermittlung von Kalkulationszins und Kapitalisierungszeitraum sowie eine beispielhafte Diskussion verschiedener Aspekte für die Funktionen
Produktion, Vertrieb, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen und Einkauf.
Weitere interessante Änderungen können Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen.