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Nachdem das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung am 19. Juni 2009 im Bundestag verabschiedet worden war, hat der Bundesrat am 10. Juli 2009 dem Gesetz nun ebenfalls zugestimmt. Damit treten die Änderungen bei den als Sonderausgaben abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbei-trägen mit Wirkung ab 2010 in Kraft. Ebenfalls gesetzlich verankert ist nun die in § 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) eingeführte Sanierungsklausel zur Erhaltung von Verlustvorträgen – beschränkt auf die Jahre 2008 und 2009 – sowie die Erhöhung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf EUR 3 Mio. für Wirtschaftsjahre, die nach dem 25. Mai 2007 beginnen und vor dem 1. Januar 2010 enden. Einzelheiten zu diesen Regelungen sowie zu den sonstigen vom Bundesrat am 10. Juli 2009 verabschiedeten Gesetzen mit steuerlicher Relevanz (insbesondere Steuerhinterziehungs-bekämpfungsgesetz) erhalten Sie im nächsten e-DIALOG Steuer.
Für Gewerbetreibende und Kapitalgesellschaften relevant ist das BMF-Schreiben vom 8. Mai 2009, das Einzelheiten zur Anwendung des Investitionsabzugsbetrags (Nachfolgeregelung zur Ansparrücklage) enthält.
Beachtenswert für Immobilienbesitzer ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. April 2009, wonach eine Aufteilung der Finanzierungskosten bei gemischt genutzten Immobilien nicht nach dem Wohn-/ Nutzflächenverhältnis, sondern nach den im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreisen für die jeweiligen Gebäudeteile zu erfolgen hat, sofern die angesetzten Kaufpreise den Verkehrswerten entsprechen.
Für Kapitalanleger wichtig ist die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durch den Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 14. Mai 2009 zur Klärung von Fragen zur praktischen Umsetzung der – bis einschließlich Veranlagungsjahr 2001 möglichen – Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer.