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e-DIALOG Steuer August 2009

12.08.2009 | Aktuelles für unsere Mandanten

Für alle Steuerzahler wichtig sind die Neuregelungen des am 22. Juli 2009 verkündeten Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Eine Übersicht zu den einzelnen Regelungen – insbesondere zur verbesserten Abzugsfähigkeit der Krankenversicherungsbeiträge sowie zur Sanierungsklausel des § 8c KStG für Kapitalgesellschaften – finden Sie in diesem e-DIALOG Steuer.

Für Immobilienbesitzer wichtig ist ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2009, wonach in die Prüfung der Einhaltung der 15 %-Grenze für sog. „anschaffungsnahe Aufwendungen“ innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb des Gebäudes auch die jährlich üblicherweise anfallenden Erhaltungsaufwendungen mit einzubeziehen sind. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, gleichwohl sollten in der Praxis aus Vorsichtsgründen die laufenden Erhaltungsaufwendungen in die Kalkulation der 15%-Grenze mit einbezogen werden.

Nach Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 sind Zerobonds für Kapitalanleger noch interessanter geworden, weil die Möglichkeit besteht, bis einschließlich 2008 innerhalb der einjährigen Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG realisierte Alt-aktienverluste mit (zinsähnlichen) Veräußerungs- und Einlösungsgewinnen aus Zerobonds zu verrechnen. Die Finanzverwaltung hat zumindest in dem am 13. Juli 2009 veröffentlichten Entwurf eines Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer keine Einwände gegen diese Steuergestaltungsmöglichkeit erhoben.

Für Gesellschafter von Personengesellschaften beachtenswert ist das BMF-Schreiben vom 20. Mai 2009, wonach die Einbringung eines Wirtschaftsgutes in eine Personengesellschaft im Einklang mit dem BFH Urteil vom 17. Juli 2008 insgesamt ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft darstellt, sofern zumindest eine teilweise Gutschrift auf einem Darlehens- oder Rücklagenkonto erfolgt. Auf Antrag kann aber die hiervon abweichende bisherige Finanzverwaltungsauffassung für Übertragungen bis einschließlich 30. Juni 2009 weiterhin angewandt werden.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner