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1. Problemstellung
Im hiesigen „Gamma“-Urteil des BGH vom 28. April 2008 (Az: II ZR 264/06) geht es um die kontrovers diskutierte Verantwortlichkeit der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz ihrer Gesellschaft. Insbesondere konturierte der BGH, ob GmbH-Gesellschafter laufend für eine ausreichende Kapitalausstattung ihrer Gesellschaft vorsorgen müssen, um nicht wegen „materieller Unterkapitalisierung“ persönlich zu haften.