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Equal treatment of members of the works council by allocating stock-options
1. Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der beklagten Gesellschaft, dem Kläger als ihrem Arbeitnehmer Optionen zum Bezug von Aktien ihrer amerikanischen Muttergesellschaft zu verschaffen. Die Muttergesellschaft gewährte seit dem Jahr 1999 an konzernangehörige Mitarbeiter Aktienoptionen nach ihrem „Discretionary Stock Option Program (DSOP)“. Der Kläger ist auf der Grundlage des Anstellungsvertrags vom 22.6.1999 seit dem 1.10.1999 bei der Beklagten als Systemberater angestellt. Er gehört seit dem 22.11.2001 dem für den Betrieb S gebildeten Betriebsrat an, zu dessen Vorsitzenden er später gewählt wurde. Wegen seiner Betriebsratstätigkeit ist der Kläger von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt.