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1. Problemaufriss
Gegenstand der Entscheidung, die das OLG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 17.3.2009 zu treffen hatte, war die Frage nach der Wirksamkeit einer Bestimmung in einem Kommanditgesellschaftsvertrag, die einem Kommanditisten mit einem Geschäftsanteil von einem Drittel ein Wettbewerbsverbot auferlegt sowie darüber hinaus die Frage nach dem Bestehen eines gesetzlichen Wettbewerbsverbots.