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1. Problemaufriss
Die Entscheidung des BHG vom 5. Februar 2009 (IX ZB 230/07) behandelt die Frage, ob einem Insolvenzverwalter ein Beschwerderecht gegen die Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans zusteht. Zudem wird entschieden, ob die Vorschriften über die Forderungsfeststellung plandisponibel sind.