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Higher Regional Court of Munich: The majority shareholder can initiate a squeeze-out of the other shareholders (minority shareholders) also in case his shares are bonded to his financing bank.
1. Problemaufriss
Nach § 327a AktG kann die Hauptversammlung auf Verlangen des Hauptaktionärs, d.h. eines Aktionärs, dem Aktien in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.