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D&O Aktuell Februar 10 - OLG München: Verpfändung von Aktien des Hauptaktionärs steht Squeeze-out nach § 327a Abs. 1 AktG nicht entgegen

08.02.2010 | Dr. Alexandra Tretter

Higher Regional Court of Munich: The majority shareholder can initiate a squeeze-out of the other shareholders (minority shareholders) also in case his shares are bonded to his financing bank.


1. Problemaufriss
Nach § 327a AktG kann die Hauptversammlung auf Verlangen des Hauptaktionärs, d.h. eines Aktionärs, dem Aktien in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner