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D&O Aktuell Dez.07 Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer bei der Umwandlung einer deutschen AG in eine Europäische Gesellschaft („SE“)

03.12.2007 | Béatrice C. Unsöld

1. Arbeitnehmerbeteiligung
Zur Sicherung der erworbenen Rechte der Arbeitnehmer auf Beteiligung an Unternehmensentscheidungen ist im Falle der Umwandlung in eine SE ein Verfahren über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE durchzuführen. Ziel ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer, insbesondere über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der SE sowie das Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer entweder durch die Bildung eines SE-Betriebsrats oder in sonstiger Weise. Eine SE darf erst dann im Handelsregister eingetragen werden, wenn feststeht, ob und in welcher Weise die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in der neuen Gesellschaft ausgestaltet sind (Art. 12 Abs.2 SE-VO).

Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten PDF-Datei.


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