zur Übersicht

Newsletter Corporate Oktober 2009 - Änderungen der Zinsschranke durch das Bürgerentlastungsgesetz

13.10.2009 | Aktuelles für unsere Mandanten

Durch die Regelung zur Zinsschranke sollte grundsätzlich die künstliche Gewinnverlagerung in das Ausland vermieden werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine vollständige Neuregelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung, sowie der Finanzierung durch Dritte vorgenommen und die Abziehbarkeit für Zinsaufwendungen beschränkt. Während die Vorgängervorschrift der Zinsschranke ausschließlich Kapitalgesellschaften betraf, erfasst die Neuregelung neben den Kapitalgesellschaften auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Durch die Krisen verschärfende Wirkung der Zinsschranke wurde die Freigrenze zeitlich befristet von EUR 1 Mio. auf EUR 3 Mio. angehoben.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner