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Entschärfung der Mantelkaufregelung (§ 8c KStG) bis Ende 2009
Zur Förderung von Sanierungsinvestitionen in der Krise wurde die sog. Mantelkaufregelung (§ 8c KStG) durch eine Sanierungsausnahme ergänzt. Demnach gehen steuerliche Verlustvorträge von Körperschaften (v.a. GmbH/AG) im Falle einer qualifizierten Anteilsübernahme nicht mehr unter, wenn dieser Erwerb zur Sanierung erfolgt. Die Neuregelung gilt rückwirkend für Anteilserwerbe ab dem VZ 2008 und nur bis Ende dieses Jahres. Unter Umständen ist daher schnelles Handeln erforderlich. Das Einhalten der strengen Voraussetzungen der Regelung sollte dabei sorgsam beachtet werden.