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Dr. Dittmar Hagedorn, Alexander Kutsch
Aus dem Inhalt:
Die Einführung der Zinsschranke hat nachhaltige Auswirkungen auf die gebräuchlichen Finanzierungsstrukturen in der kapitalintensiven Immobilienbranche. Da der G-REIT von Ertragssteuern befreit ist, wird er nicht direkt von der Zinsschranke betroffen. Andererseits behält die Zinsschranke ihre erhebliche Bedeutung für Gesellschaften, an denen sich inländische oder ausländische REITs beteiligen. Darüber hinaus ergeben sich indirekte Auswirkungen auf REIT-Gesellschaften, wenn deren gewerbliche Mieter durch die Zinsschranke steuerlich nachteilig betroffen sind. Für unmittelbar von der Zinsschranke betroffene Immobilienunternehmen bietet die Bildung einer REIT-Struktur eine interessante Gestaltungsoption.