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Betriebsvermögen: Lebensversicherungen gehören nicht dazu

18.07.2007 | Versicherungen auf das Leben oder den Todesfall eines (Mit-)Unternehmers oder dessen nahen Angehörigen sind selbst dann privat veranlasst, wenn sie der Absicherung betrieblicher Kredite dienen. Ein Betriebsausgabenabzug für die Beiträge kommt somit nicht in Betracht.

Im vom BFH unter Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung entschiedenen Fall, hatte eine Kommanditgesellschaft (KG) zum Grundstückserwerb mehrere Darlehen aufgenommen, die durch Ablaufleistung aus drei Lebensversicherungsverträgen getilgt werden sollten. Der Abschluss durch die KG als Versicherungsnehmerin erfolgte auf das Leben der Kinder ihrer Kommanditisten (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2006, Az. VIII B 5/06).


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner