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Dabei wurde abweichend zur Regelung im Referentenentwurf eine Bestimmung aufgenommen, wonach für alle Betriebe ab 2008 jahrgangsbezogen ein Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 100 Euro und 1.000 Euro zu bilden ist. Dieser ist im Jahr der Bildung und den vier darauffolgenden Wirtschaftsjahren zu je einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. Damit haben geringwertige Wirtschaftsgüter zukünftig zwingend eine Nutzungsdauer von 5 Jahren.
Hinweis: Bei den Überschusseinkünften (insbesondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nichtselbständiger Arbeit) soll es weiterhin bei der bisherigen Regelung bleiben, wonach ein Sofortabzug möglich ist, sofern die An-schaffungskosten 410 Euro nicht überschreiten.