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Bei Wertpapiertransaktionen im Rahmen einer Vermögensverwaltung handelt es sich aber nach Auffassung der Finanzverwaltung lediglich um eine unselbständige Nebenleistung zu der steuerpflichtigen Hauptleistung Vermögensverwaltung mit der Folge, dass diese umsatzsteuerpflichtig sind. Dieser Grundsatz ist ab 2007 generell anzuwenden. Damit steigen die Gebühren für Kapitalanleger.
Hinweis: Getrennte und damit zum Teil steuerfreie Leistungen können in diesem Zusammenhang nur dann vorliegen, wenn der Kunde selbst darüber entscheiden kann, ob Transaktionen durchgeführt werden sollen. Hierzu muss er aber noch vor seiner Order durch die Bank informiert werden und dieser einen entsprechenden Auftrag erteilen (OFD Rheinland, Verfügung vom 26. Februar 2007, Az. S 7160 a - 1001 - St 434).