Steuerpflichtig: Aktienfondserwerb mit Besicherung durch eine Lebensversicherung
23.03.2007 | Zinsen aus vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen sind steuerpflichtig, wenn der Vertrag zur Absicherung eines Kredits verwendet wird, der dem Kauf von Aktienfonds dient. In diesem Fall ist der Sonderausgabenabzug untersagt, weil das Darlehen auch der schädlichen Finanzierung von Kapitalforderungen dient, die im Fondsvermögen enthalten sein können (BFH-Urteil vom 7. November 2006, Az. VIII R 1/06).
Hinweis: Damit bestätigt der Bundesfinanzhof die starre Auffassung der Vorinstanz sowie der Finanzverwaltung.