Steuerhinterziehung: Anzeigenerstatter darf in der Regel anonym bleiben
13.04.2007 | Ein Steuerhinterzieher kann regelmäßig keine Akteneinsicht beim Finanzamt verlan-gen, da auch der Anzeigenerstatter dem Steuergeheimnis unterliegt. Ob seine Identi-tät preisgegeben werden kann, ist eine Ermessensentscheidung des Finanzamts (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2006, Az. V B 163/05).
Hinweis: Generell kommt dem Informantenschutz höheres Gewicht zu als dem Per-sönlichkeitsrecht des Steuerpflichtigen, wenn die Informationen im Wesentlichen zu-treffend sind.