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Körperschaftsteueranrechnungsverfahren war gemeinschaftswidrig

16.03.2007 | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 6. März 2007 im Fall „Meilicke“ das deutsche Körperschaftsteueranrechnungsverfahren, das die Anrechnung der bei einer ausschüttenden, inländischen Kapitalgesellschaft erho-benen Körperschaftsteuer vorsah, als europarechtswidrig eingestuft. Zur Begründung führt der EuGH aus, dass dieses Verfahren keine Steuergutschrift für ausländische Dividenden vorsah und somit die bereits im Fall „Manninen“ verfolgte Rechtsprechung bestätigt. Damit können Kapitalanleger mit ausländischen Dividenden aus anderen EU-Mitgliedstaaten für die Jahre bis einschließlich 2000 in Höhe der bei der ausländischen Kapitalgesellschaft angefallenen Körperschaftsteuer eine Steuergutschrift einfordern.

Hinweis: Derzeit ist noch unklar, ob eine nachträgliche Steuergutschrift nur bei nicht bestandskräftigen Veranlagungen möglich ist, was wohl die Auffassung der Finanzverwaltung sein wird. Allerdings hat der EuGH sich nicht für die von der Bundesregierung beantragte zeitliche Beschränkung der Urteilswirkungen ausgesprochen.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner