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Argentinienbonds: Verluste sind nicht abzugsfähig

23.03.2007 | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13. Dezember 2006, Az. VIII R 62/04 entschieden, dass Verluste aus der Veräußerung von Argentinienbonds keine negativen Kapitaleinkünfte darstellen.

Die Ende 2001 und damit nach der Emission erfolgte Umschlüsselung dieser Papiere zum Handel ohne Stückzinsen führt ebenso wenig wie die variable Verzinsung dazu, dass es sich um Finanzinnovationen i.S.d. § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG handelt. Damit scheidet eine Berücksichtigung der Veräußerungsverluste über die Besteuerung nach der sog. Marktrendite (vgl. hierzu den vorangegangenen Punkt) aus. Im Übrigen hat der BFH deutlich gemacht, dass Vermögensverluste, die durch eine staatliche Insolvenz hervorgerufen wird, der Vermögenssphäre zuzuordnen sind und nicht über die Marktrendite als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden können.

Hinweis: Nach der Klarstellung des BFH wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, bei „notleidenden“ Anleihen eine Berücksichtigung der Verluste über die Marktrendite zu erreichen.


© 2007 Graf Kanitz, Schüppen & Partner